Pater Kolb schreibt 1942:
„Mit dem Jahre 1919 lief durch die endliche Ermöglichung eines Generalkapitels nach dem Krieg meine Amtszeit als Provinzial ab. Und doch war noch die Frage der Ablösung P. Kentenichs von seinem Amt als Spiritual und seiner vollständigen Freistellung für die Aufgaben des Apostolischen Bundes zu lösen. Geschah es nicht vor meinem Abgang, so war zu befürchten, daß mein Nachfolger nicht mehr dafür zu haben war. Andererseits bestand für mich nur geringe Möglichkeit, diese Frage noch zu lösen, da man im Provinzialrat nicht geneigt war, zu guter Letzt solch weittragende Dinge zu entscheiden. Da kam gerade gleichsam im letzten Augenblick noch ein Umstand hinzu, der das scheinbar Unmögliche ermöglichte. Von P. Kentenich über die Lage der Dinge aufgeklärt, ging der gerade in Schönstatt anwesende Bischof Hennemann ans Telephon, um mir während unserer letzten Provinzialratsitzung noch die Dringlichkeit der Erledigung dieser Frage zu empfehlen. Das versetzte mich in die glückliche Lage, auch diesen Punkt noch in der letzten Sitzung zur Beratung und gestützt auf die Empfehlung des Bischofs Hennemann zu einer guten Lösung zu bringen. P. Kentenich wurde für den Apostolischen Bund freigestellt.
Es verblieb jetzt nur noch die Sicherung des Alten Hauses für die Zwecke des Bundes. Auch dies wollte P. Kentenich noch unter Dach haben, bevor ich abging. Er schrieb mir dieserhalb nach Rom, als ich mich bereits beim Generalkapitel befand. Es war eine heikle Situation, in die er mich dadurch brachte. Aber nach reiflicher Überlegung und Beratung mit einem meiner Räte entschloß ich mich zu diesem letzten Akt. In feierlicher Form erklärte ich, daß das Alte Haus dem eben entstandenen Apostolischen Bund als Heim zur Benutzung von der Provinz überlassen sei. Das war der Schlußakt meines 10-jährigen Provinzialates.“