> Kirchenordnung für die Gnadenkapelle 1970

Kirchenordnung für die Gnadenkapelle 1970

KN Nr. V/41 vom 5.10.1970, S. 477:

Wallfahrtsordnung in Schönstatt

Als Ergebnis des Gespräches zwischen den Interessengruppen beim Urheiligtum – den Pallottinern und Vertretern des Schönstattwerkes – schickte P. Provinzial Münz (Limburg) am 29.9.1970 ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

In den Gesprächen, die wir am 7. August und am 25. September dieses Jahres führten, haben wir eine Kirchen und Wallfahrtsordnung für die Gnadenkapelle der Gottesmutter von Schönstatt erörtert. Die Wünsche, die Sie am 25. September vorbrachten, haben wir in der Provinzkonsulta besprochen und geprüft ...

In der Anlage übersende ich Ihnen eine Kopie dieser Kirchen und Wallfahrtsordnung, die ab 1. Oktober 1970 in Kraft gesetzt wird. Ich schlage vor, daß wir uns nach Ablauf eines Jahres noch einmal zu einem Erfahrungsaustausch treffen.

In der Hoffnung, daß diese Kirchen und Wallfahrtsordnung einer friedvollen und fruchtbaren Entfaltung marianischer Frömmigkeit im Schönstätter Wallfahrtsheiligtum dient, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihr ergebener

gez. L. Münz, SAC, Provinzial.