> Maienblüten 1916 (Minor)

Maienblüten 1916 (Minor)

  1. Gewissenhaftes Halten der Wachestunde. Bestreben, während derselben die hl. Kommunion in den Mittelpunkt unseres Tagewerkes zu stellen.
  2. Tägliche gewissenhafte geistliche Lesung über Maria (wenigstens 10 Minuten).
  3. Im Laufe des Maimonates irgend einem gefangenen Mitsodalen wenigstens einmal schreiben.
  4. Tägliche Besuchung des Allerheiligsten.
  5. Pünktliches Aufstehen.
  6. Sodalengebete gut verrichten.
  7. Im Studium nur das Notwendigste sprechen und zwar leise.
  8. Täglich mit einem Unsympathischen verkehren.
  9. Das Offizium gewissenhaft erfüllen.
  10. Überwindung im Kritisieren über Vorgesetzte.
  11. Tägliche und ordentliche Reinigung der Schuhe.
  12. Tägliche Arbeit für die Gruppe.
  13. Das unterhaltende Gespräch mit den Kleinen vermeiden.
  14. Eifrige Betätigung bei allgemeinen Spielen.
  15. Den gefallenen und gefangenen Mitsodalen täglich ein Ave Maria schenken.
  16. Praktischen Anstand bei Tisch pflegen.
  17. Das Benehmen gegen die Obern bessern.
  18. Jemandem einen Gefallen erweisen.
  19. Regsame Betätigung in den Versammlungen.
  20. Mit jemandem über Maria sprechen.
  21. Silentium auf dem Schlafsaal halten.
  22. Andächtige Haltung beim Gebete.
  23. Hl. Kreuzzeichen beim Erwachen.
  24. Tägliche Erneuerung des persönlichen Ideals.
  25. Hauptneigung besonders bekämpfen.
  26. Rosenkranz gut beten.
  27. Beleidigende Schimpfnamen bekämpfen.
  28. Die Maiandachten mit bestmöglichster Andacht besuchen.
  29. Gute Meinung des Tagewerkes: Per Mariam ad Jesum.
  30. Ein Ave für das Wohlergehen der Sektion.
  31. Nicht bei jeder Gelegenheit beleidigt sein.
  32. Privatgebet morgens und abends.
  33. Grüßen der HerzJesu Statue, sowie des MuttergottesBildes.
  34. Täglich einen Rosenkranz; ein Gesetz für die gefallenen Sodalen; eines für gute Priester; eines für die Aussendung der Missionare in die Missionen; eines für die Anliegen der Gesellschaft.
  35. Morgens und nachmittags ein Sühneakt für's Hl. Herz Jesu und Mariä.
  36. Gewissenhafte Erfüllung der Berufspflicht: Studium, Hausordnung.
  37. Für den Monat Mai den heldenmütigen Liebesakt.
  38. Geistige Kommunion.
  39. Versetzung in die Gegenwart Gottes.
  40. Sorgfältige Gewissenserforschung. (Part. Examen.)
  41. Im Verkehr zuvorkommend, aufopfernd und liebevoll sein.
  42. In apostolischer Gesinnung verkehren (mündlich oder in Briefen).
  43. Erster und letzter Gedanke des Morgens bzw. Abends Maria.
  44. Täglich beten: "Mutter dreimal wunderbar."
  45. Etwas tun, um die Liebe zum Berufe zu mehren.
  46. Kleines Gebet zur Maienkönigin, z.B. Memorare, Salve Regina, Sub tuum praesidium.
  47. Täglich ein Gesetz vom Rosenkranz für die Anliegen der katholischen Kirche in Deutschland.
  48. Besondere Vorbereitung auf die Sektions und Gruppenversammlung.

Handschriftlicher Zusatz auf dem Original:

Den Mitgliedern der Eucharistischen Sektion zur Auswahl der Punkte und Unterschrift.

Jeder wähle sich aus den obigen Vorschlägen seinem Opfersinn, seinen persönlichen Anlagen und seiner Zeit entsprechend eine Anzahl Punkte aus, schreibe dieselben auf einen Zettel (womöglich Quartformat) und vermerke die Beobachtung jedes Punktes durch einen kleinen senkrechten Strich hinter den betreffenden Punkt.

Grundsatz muß bleiben: Nicht zu viel, aber das Wenige gut und gewissenhaft. Die 4 ersten Punkte muß jeder einhalten, da dieselben durch Sektionsbeschluß der letzten Versammlung angenommen wurden. Am Schluß des Maimonats werden die Zettel mit den Maienblüten eingesammelt und das Gesamtresultat der Opfer von der Sektion bekanntgegeben.

Über den heldenmütigen Liebesakt wird die HerzJesu Gruppe noch eine nähere Erklärung an die Sektion herumgeben.

Um eine möglichst schnelle Durchgabe dieses Zettels wird gebeten.

Unterschriften:

Baldauf, Bönki, Dedek, Duchêne, Eise, Friedrich J., Gehrmann, Göbel, Hagel, Hoffmann, Konder, Marschall, Meier, Quirmbach, Reusch, Schaefer Andreas, Schaefer Karl, Spangenberg, Struth, Tick, Trampert, Weber, Wergen, Zempel (Kandidat), Zenzen.

Anmerkung zum Offizium: Offizium meinte den pflichtmäßigen Hausputz