> Erinnerungen von Pater Kolb

Pater Kolb zum Altar 1934

Pater Kolb legt 1942 seine Erinnerung nieder:

Zuletzt kam dann im Jahre 1934 der Altar und die Kommunionbank an die Reihe. Auch für diese konnte ich so viele Wohltäter gewinnen, daß die Auslagen dafür ohne Inanspruchnahme anderer Mittel gedeckt werden konnten.

Warum gerade ein solcher Altar mit diesem Barockaufbau hineinkam, hing einzig mit der alten Kommunionbank zusammen, die in sich ein Schmuckstückchen war und deshalb nicht entfernt werden sollte, die sich jedoch bei näherer Prüfung durch den Altarbauer Herwegen aus Moselweiß als Mittelstück des ehemals hier befindlichen oder wenigstens eines genau hierher passenden Altares erwies. – Ich veranlaßte ihn darauf, nach diesem Mittelstück den ganzen Altar wieder zu rekonstruieren, nur daß jetzt noch ein Tabernakel eingebaut und das MTA-Bild harmonisch eingefügt werden mußte.

Das Resultat dieses Auftrages war der jetzige Altar. Er wurde dieser Firma in Auftrag gegeben und sollte am Feste Mariä Verkündigung des Jahres 1934, das damals am 9. April, am (Montag nach dem) Weißen Sonntag gefeiert wurde, feierlich eingeweiht werden. Auf meinen Antrag hin wurde bei dieser Gelegenheit die ganze Kapelle feierlich eingeweiht, was bis dahin sicher noch nicht geschehen war, und dem Geheimnis der Mutterschaft Mariens als der dogmatischen Unterlage für den Titel der Dreimal wunderbaren Mutter gewidmet. Pius XI. hatte im Jahre 1931 dieses Fest für die ganze Kirche auf den 11. Oktober vorgeschrieben. Durch die feierliche Einweihung der Kapelle, die anläßlich der Fertigstellung des neuen Altares von dem damaligen Provinzial P. Baumann vorgenommen wurde, war es möglich geworden, das Fest der Mutterschaft Mariens für unser Heiligtum zu einem Fest 1. Klasse mit Oktav zu erheben, die am 11. Oktober begann und am 18. Oktober, dem Tage der Gründungsurkunde endete. Wenn man das Fest und die Festzeit dafür hätte eigens erfinden müssen, hätte es wohl nicht besser geschehen können.

Mit diesem Akt wurde nun die Gottesmutter zugleich 1. Titular des Heiligtums, während ihr treuer Ekkehard, der hl. Erzengel Michael, der bisherige Besitzer der Kapelle, zum 2. Titular bestellt wurde. – Das zur Klärung und Rechtfertigung dieser letzten und einschneidendsten Änderung im Kapellchen, die infolge der Unkenntnis all dieser Gründe von manchen ‚der Alten’ heute noch bekrittelt und bedauert wird.